REACH-Verordnung

Ford bekennt sich zur verantwortungsvollen Herstellung, Handhabung und Verwendung seiner Produkte. Deshalb unterstützen wir die Ziele von REACH, einer Verordnung der Europäischen Union zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Wir unterstützen insbesondere Artikel 33(1) der REACH-Verordnung (Verordnung EG 1907/2006). Dieser bezieht sich auf besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs), die in der sogenannten Kandidatenliste aufgeführt sind.

Sind diese Stoffe in einem Produkt vorhanden, ist es wichtig, die sichere Verwendung zu gewährleisten. Die REACH-Verordnung soll Verbraucher über die Gefahren informieren und sie dabei unterstützen, geeignete Risikomanagement-Maßnahmen zu treffen. Ein Ziel, das Ford uneingeschränkt unterstützt!