Was sind Tagfahrlichter?*
Das Tagfahrlicht (DRL) ist so ausgelegt, dass es sich automatisch einschaltet, wenn der Motor gestartet wird - alle anderen Scheinwerfer bleiben ausgeschaltet.
Die verbindlich vorgeschriebene Ausrüstung mit Tagfahrlicht betrifft nur neue Modelle von Personenkraftwagen und kleinen Lieferwagen, die nach Februar 2011 das europäischen Ganzfahrzeug-Typgenehmigungsverfahren durchlaufen.
Das Tagfahrlicht muss hell genug sein, um bei Tageslicht deutlich gesehen zu werden; folglich ist es zu hell, um nachts verwendet werden zu können. Deshalb muss es automatisch erlöschen, wenn die Scheinwerfer oder das Standlicht eingeschaltet wird.
*RICHTLINIE 2008/89/EG DER KOMMISSION vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
Zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr durch bessere Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen sollte die Pflicht zur Ausstattung dieser Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten in die Richtlinie 76/756/EWG aufgenommen werden. (3) Neuartige technische Einrichtungen wie adaptive Frontbeleuchtungssysteme (AFS) und das Notbremslicht (Emergency Stop Signal — ESS) erscheinen geeignet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Die Richtlinie 76/756/EWG sollte deshalb so geändert werden, dass Fahrzeuge mit solchen Einrichtungen ausgestattet werden können.