Was sind die europäischen Emissionsnormen?
Europäische Emissionsnormen
Europäische Emissionsnormen wurden eingeführt, um Luftqualität und Gesundheit zu verbessern. Jedes Mal, wenn ein neues Fahrzeugmodell freigegeben wird oder wenn das Modell vom Hersteller aktualisiert wird, muss das Fahrzeug eine neue Fahrzeugtypgenehmigung erhalten. Wenn das Modell nicht aktualisiert wurde, muss das Fahrzeug nur die Motoranforderungen erfüllen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Typgenehmigung zutrafen.
Wenn beispielsweise das Fahrzeugmodell im Jahr 2016 typgenehmigt wurde, das Fahrzeug jedoch im Jahr 2018 gebaut wurde, muss der Motor nur die im Jahr 2016 angegebenen Motoranforderungen erfüllen.
Die folgenden Daten sind die Implementierungstermine, die bestimmen, welche Euro-Emissionsnorm das Fahrzeug für neue Fahrzeugtypgenehmigungen erfüllen sollte. Die in Klammern gesetzten Daten sind das Umsetzungsdatum für alle Neuzulassungen von Fahrzeugen, normalerweise ein Jahr später. Ein zwischen diesen beiden Daten zugelassenes Fahrzeug entspricht möglicherweise der entsprechenden Abgasnorm, und ein Fahrzeug, das nach dem in Klammern gesetzten Datum zugelassen wird, entspricht dieser Norm.
CO = Kohlenoxid
NOx = Stickoxide
HC = Kohlenwasserstoffe
PM = Feinstaub
Euro 1 (EC93)
Juli 1992 (Januar 1993)
Euro 1 Emissions-Grenzwerte
-
CO – 2.72 g/km (Benzin- und Dieselmotoren)
-
HC+ NOx – 0.97 g/km (Benzin- und Dieselmotoren)
-
PM – 0.14 g/km (Nur Dieselmotoren)
Euro 2 (EC96)
Januar 1996 (Januar 1997)
Euro 2 Emissions-Grenzwerte (Benzinmotoren)
-
CO – 2.2 g/km
-
HC+ NOx – 0.5 g/km
-
PM – unbegrenzt
Euro 2 Emissions-Grenzwerte (Dieselmotoren)
-
CO – 1.0 g/km
-
HC+ NOx – 0.7 g/km
-
PM – 0.08 g/km
Euro 3 (EC2000)
Januar 2000 (Januar 2001)
Euro 3 Emissins-Grenzwerte (Benzinmotoren)
-
CO – 2.3 g/km
-
HC – 0.20 g/km
-
NOx - 0.15
-
PM – no limit
Euro 3 Emissions-Grenzwerte (Dieselmotoren)
-
CO – 0.64 g/km
-
HC+ NOx – 0.56 g/km
-
NOx – 0.50 g/km
-
PM – 0.05 g/km
Euro 4 (EC2005)
Januar 2005 (Januar 2006)
Einige Euro 4 Dieselfahrzeuge wurden mit Partikelfiltern ausgestattet.
Euro 4 Emissions-Grenzwerte (Benzinmotoren)
-
CO – 1.0 g/km
-
HC – 0.10 g/km
-
NOx – 0.08
-
PM – no limit
Euro 4 Emissions-Grenzwerte (Dieselmotoren)
-
CO – 0.50 g/km
-
HC+ NOx – 0.30 g/km
-
NOx – 0.25 g/km
-
PM – 0.025 g/km
Euro 5
September 2009 (Januar 2011)
Euro 5 verschärfte die Grenzwerte für Partikelemissionen von Dieselmotoren weiter und alle Dieselfahrzeuge benötigten Partikelfilter, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Euro 5 Emissions-Grenzwerte (Benzinmotoren)
-
CO – 1.0 g/km
-
HC - 0.10 g/km
-
NOx – 0.06 g/km
-
PM – 0.005 g/km (nur Direkteinspritzer)
Euro 5 Emissions-Grenzwerte (Dieselmotoren)
-
CO – 0.50 g/km
-
HC+ NOx – 0.23 g/km
-
NOx – 0.18 g/km
-
PM – 0.005 g/km
-
PM – 6.0x10 ^11/km
Euro 6
September 2014 (September 2015)
Die Euro 6-Norm schreibt eine weitere signifikante Reduzierung der Stickoxid-Emissionen von Dieselmotoren vor (eine Reduzierung um 67% gegenüber Euro 5) und legt ähnliche Standards für Benzin und Diesel fest.
Euro 6 Emissions-Grenzwerte (Benzinmotoren)
-
CO – 1.0 g/km
-
HC – 0.10 g/km
-
NOx – 0.06 g/km
-
PM – 0.005 g/km (direct injection only)
-
PM – 6.0x10 ^11/km (direct injection only)
Euro 6 Emissions-Grenzwerte (Dieselmotoren)
-
CO – 0.50 g/km
-
HC+ NOx – 0.17 g/km
-
NOx – 0.08 g/km
-
PM – 0.005 g/km
-
PM – 6.0x10 ^11/km
Mit der EURO-Norm 6c ab 01.09.2018 wird die Methode zur Verbrauchsmessung durch die neue WLTP-Testmethode (ehemals NEFZ) ersetzt, die realistischere Testergebnisse liefert.
Ab dem 01.09.2019 gilt die EURO-Norm 6d TEMP, für die zusätzliche Messungen im realen Fahrbetrieb durchgeführt werden (RDE - Real Driving Emissions).
Ab dem 01.01.2021 gilt EURO 6d, womit die Werte im realen Fahrbetrieb noch enger definiert werden (RDE - Real Drive Emissions).
Die gleichen Grenzwerte gelten für Nutzfahrzeuge (N1), jedoch erst ein Jahr später.
Dank der neuen Messmethoden werden für alle Motoren neue Ergebnisse erzielt, was in der Regel zu höheren CO2-Werten führt als mit der bisherigen Methode. Diese Änderungen betreffen alle Hersteller und führen zu einer allgemeinen Erhöhung der CO2-Werte für Neufahrzeuge.
Die Frist zur Einhaltung der Grenzwerte in der Schweiz ist der Tag der Zollabfertigung.
Die Umstellung auf neue Messmethoden ist zeitaufwändig und einige Fahrzeug- / Motormodelle werden mit den neuen Messmethoden die geforderten Grenzwerte nicht mehr einhalten. Infolgedessen werden einige Modelle / Motoren möglicherweise (vorübergehend) nicht mehr hergestellt.