Welches Reifenprofil ist zulässig?
Reifenabnutzung und gesetzliche Bestimmungen
Die gesetzliche Bestimmung besagt, dass das Hauptprofil des Reifens am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweist.
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir bei Sommerreifen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm und bei Winterreifen mindestens 4 mm Profil, um die nötige Traktion und einen geringen Bremsweg gewährleisten zu können.
Sie finden unter https://www.ford.de/service/reparatur-wartung/service-reparaturen/reifen-raeder zahlreiche Informationen zum Thema Reifen, Räder, Reifendrucksensoren usw.
Informationen, passend zu Ihrem Fahrzeug finden Sie unter http://secure.ford.de/Rund-um-den-Service/Betriebsanleitungen.