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Wo finde ich Informationen zu BlueOval™ Charge Network-Sitzungsgebühren?

Es können Sitzungsgebühren anfallen, die außerhalb des kostenlosen Zugangs- und Guthabenangebots liegen. Sitzungsgebühren können während und/oder nach einem Ladevorgang anfallen. Sie können auch das Ergebnis des bereitgestellten Ladedienstes und/oder der Belegung eines Ladestationsstandorts über den Abschluss des Ladevorgangs hinaus sein. Sitzungsgebühren können Gebühren für übermäßige Nutzungsdauer und/oder Verbindungsgebühren enthalten. 

  • Überschreitungsgebühren können erhoben werden, wenn ein Fahrzeug an einer Ladestation geparkt wird, nachdem der Ladevorgang abgeschlossen ist, oder wenn die zulässige Höchstdauer an der Ladestation überschritten wurde und dadurch andere an der Nutzung der Station gehindert werden.
  • Anschlussgebühren können vom Connection Point Operator(CPO)-Anbieter erhoben werden, wenn sich über das Netzwerk verbunden wird

Gebühren für eine öffentliche Ladesitzung – Nutzungsbedingungen

Für alle öffentlichen Ladeereignisse fallen Sitzungsgebühren an, wie nachstehend beschrieben:

  • Sitzungsgebühren: Bestimmte Ladestationen des Ladenetzes können während oder nach einem Ladeereignis (im Folgenden „öffentliches Ladeereignis“ oder „öffentliches Laden“) Sitzungsgebühren („Sitzungsgebühren“) erheben. Diese Gebühren werden ggf. an der Ladestation des Ladenetzes ausgehängt, damit Sie sie vor Beginn des Ladevorgangs prüfen können. 
  • Im Sinne dieser Bedingungen werden Sitzungsgebühren als alle Kosten definiert, die während oder nach einem öffentlichen Ladeereignis anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebühren, die berechnet werden als Folge von:
    • Art des vom Betreiber der Ladestation angebotenen Ladedienstes
    • Belegung einer Ladestation nach Beendigung des öffentlichen Ladeereignisses („Leerlaufgebühren“)
    • Fortsetzung eines öffentlichen Ladeereignisses über die Ausschöpfung der kWh-Bilanz (Kilowattstunde) hinaus.
  • Die Ladestationen des Ladenetzes können einen bestimmten Zeitraum („Karenzzeit“) festlegen, in dem Sie Ihr Fahrzeug ohne Strafe bewegen können. Nach Ablauf der Karenzzeit können Ihnen Sitzungsgebühren berechnet werden.
  • Alle Kosten beinhalten Steuern und Gebühren, falls zutreffend.

 

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